Fahrschule Kaiser, Kirchplatz 2, 98673 Eisfeld
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MOTORRAD FÜHRERSCHEIN

Mit uns fahren Sie nicht nur preiswert, sondern auch richtig!

Klassen
  • KLASSE AM
  • KLASSE A1
  • KLASSE A2
  • KLASSE A
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Klasse AM

Krafträder (auch mit Beiwagen )

  • zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, sowie Fahrräder mit Hilfsmotor)
  • dreirädrige Kleinkrafträder
  • vierrädrige Leichtfahrzeuge (Leermasse bis 350kg; bei Elektofahrzeugen ohne Akkumulator)

alle mit

  • nicht mehr als 45 km/h Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit
  • nicht mehr als 50 cmbei  Verbrennungsmotor (Fremdzünder)
  • maximal 4kW bei elektrischer Antriebsmaschine oder Fremdzündern


Mindestalter

  • 16 Jahre


Bemerkung

Bei Fahrten innerhalb der Landesgrenzen von

  • Thüringen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt

darf der Führerschein bereits mit 15 Jahren erworben und genutz werden!

Als Kleinkrafträder gelten auch

  • Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
  • Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
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Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen )

  • mit mehr als 125 cm3 Hubraum
  • Motorleistung von höchstens 11 kW/ 15 PS

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • mit mehr als 50 cm3 Hubraum
  • mit mehr als 45 km/h Bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeit
  • Leistung von bis zu 15 kW

Beinhaltet AM

Mindestalter

  • 16 Jahre
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Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen )

  • bis 35 kW Motorleistung
  • 0,2 kW/kg (Verhältnis von Leistung / Leergewicht)

Beinhaltet AM, A1

Mindestalter

  • 18 Jahre

Bemerkung

  • Bei zweijärigem Vorbesitz A1 nur Praxis-Püfung
  • Kein automatischer Aufstieg zur Klasse A mehr möglich !!
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Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen )

  • mit mehr als 50 cm3 Hubraum
  • mit mehr als 45 km/h Bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeit

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • mit mehr als 50 cm3 Hubraum
  • mit mehr als 45 km/h Bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeit
  • mit mehr als 15 kW

Beinhaltet AM, A1, A2

Mindestalter

  • 24 Jahre (Krafträder bei Direkterwerb)
  • 21 Jahre (dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW)
  • 20 Jahre (Krafträder bei mindestens 2-Jahre A2 Vorbesitz)

Bemerkung

  • Bei zweijärigem Vorbesitz A1 nur Praxis-Püfung
  • Kein automatischer Aufstieg von Klasse A2 mehr möglich !!
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