Fahrschule Kaiser, Kirchplatz 2, 98673 Eisfeld
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PKW Führerschein

Mit uns fahren Sie nicht nur richtig, sondern auch preiswert!

Klassen
  • KLASSE B mit 17 Jahren
  • KLASSE B
  • KLASSE B 96
  • KLASSE B E
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Klasse B mit 17

Kraftfahrzeuge ( ausgenommen A1, A2, A )

  • mit nicht mehr als 3500 kg zulässigen Gesamtmasse
  • mit nicht mehr als 8 Personen, außer Fahrer

auch mit Anhänger

  • mit nicht mehr als 750 kg zulässigen Gesamtmasse
  • mit mehr als 750 kg zulässiger Gesammtmasse, wenn die Kombination 3500 kg nicht übersteigt

eingeschlossen AM, L

Mindestalter

  • 17 Jahre bei Antrag zum „begleitetem Fahren “ in Deutschland
  • 17 Jahre im Rahmen der Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Bemerkung

  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Sie müssen den Führerschein der Klasse B (PKW) seit 5 Jahren besitzen.
  • Es darf nicht mehr als 1Punkt in Flensburg eingetragen sein.
  • Es ist möglich mehrere Begleitpersonen eintragen zu lassen.
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Klasse B

Kraftfahrzeuge ( ausgenommen A1, A2, A )

  • mit nicht mehr als 3500 kg zulässigen Gesamtmasse
  • mit nicht mehr als 8 Personen, außer Fahrer

auch mit Anhänger

  • mit nicht mehr als 750 kg zulässigen Gesamtmasse
  • mit mehr als 750 kg zulässiger Gesammtmasse, wenn die Kombination 3500 kg nicht übersteigt

eingeschlossen AM, L

Mindestalter

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre bei Antrag zum „begleitetem Fahren “ in Deutschland
  • 17 Jahre im Rahmen der Ausbildung zum Berufskraftfahrer
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Klasse B 96

Fahrzeugkombination mit Kraftfahrzeug der Klasse B
mit einem Anhänger

  • von mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse, aber in der Kombination maximal 4250 kg eingeschlossen AM, B, L

Mindestalter

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre bei Antrag zum „begleitetem Fahren “ in Deutschland
  • 17 Jahre im Rahmen der Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Bemerkung
Keine Prüfung ! Erwerb durch Fahrerschulung mit Nachweis für Behörde.

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Klasse BE

Fahrzeugkombination mit Kraftfahrzeug der Klasse B
mit einem Anhänger
(auch Sattelfahrzeuge)

  • von maximal 3500 kg zulässiger Gesamtmasse eingeschlossen AM, B, B96, L

Mindestalter

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre bei Antrag zum „begleitetem Fahren “ in Deutschland
  • 17 Jahre im Rahmen der Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Bemerkung
Erwerb durch fahrpraktische Ausbildung und Prüfung.

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