BMF: Verlängerung der Steuerbefreiung von E-Fahrzeugen
Das Bundesministerium für Finanzen hat den Referentenentwurf des Achten Gesetztes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Darin wird die Steuerbefreiung von reinen Elektrofahrzeugen, die bis Ende 2030 zugelassen werden, bis Ende 2035 verlängert.
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