Wenn es das Zusatzschild vorschreibt, gelten Streckenverbote nur “bei Nässe”. Kann man sich mit dem Argument herausreden, man habe kurz „gepennt“ und deshalb das Schild missachtet?
Source: Neuigkeiten
Wenn es das Zusatzschild vorschreibt, gelten Streckenverbote nur “bei Nässe”. Kann man sich mit dem Argument herausreden, man habe kurz „gepennt“ und deshalb das Schild missachtet?
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