Ein Radfahrer hatte nach einem Atemalkoholtest der Polizei 1,73 Promille, die spätere Blutprobe ergab sogar 2,21 Promille. Er wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr verurteilt und aufgefordert, eine MPU zu machen. Das tat er nicht. Die Behörde untersagte ihm darauf, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im Straßenverkehr zu nutzen.
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