Die Straßenverkehrsordnung schreibt eine besondere Sorgfalt beim Ein- und Aussteigen vor. Wer beim Verlassen seines Autos mit der Tür ein anderes Fahrzeug streift, haftet. Allerdings kann auch der Fahrer des vorbeifahrenden Wagens zur Verantwortung gezogen werden, wie ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken zeigt.
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