Ein Autofahrer kollidierte bei schlechter Sicht mit einem städtischen Blumenkübel, der der Verkehrsberuhigung diente. Die Klage des Mannes gegen die Stadt hat das Koblenzer Landgericht abgewiesen.
Source: Neuigkeiten
Ein Autofahrer kollidierte bei schlechter Sicht mit einem städtischen Blumenkübel, der der Verkehrsberuhigung diente. Die Klage des Mannes gegen die Stadt hat das Koblenzer Landgericht abgewiesen.
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