In sogenannten Begegnungszonen, in denen Radler auf Fußgänger und Autofahrer treffen, darf ein Tempolimit für Radfahrer verhängt werden. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
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In sogenannten Begegnungszonen, in denen Radler auf Fußgänger und Autofahrer treffen, darf ein Tempolimit für Radfahrer verhängt werden. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
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