Ein Kind trat ohne auf den Verkehr zu achten auf eine Fahrspur. Eine Autofahrerin erfasste das Kind und verletzte es schwer. Trotz einer Mitschuld des Kindes sprach das Landgericht Nürnberg-Fürth diesem ein höheres Schmerzensgeld zu.
Die geplante Euro-7-Abgasnorm sieht laut ADAC erstmals Grenzwerte für den Bremsabrieb vor. Aus Sicht des ADAC ist der Grenzwert von sieben mg/km realisierbar.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) sind Autofahrer höheren Alters öfter Hautschuldige an Unfällen als jüngere Autofahrer. So waren die mindestens 65-Jährigen im Jahr 2022 in mehr als zwei Dritteln der Fälle (68,7 Prozent) die Hauptverursacher.