Drängeln, schleichen, Vorfahrt missachten – meist gibt es genügend Anlässe, um sich über andere Verkehrsteilnehmer aufzuregen. Wer aber das Fehlverhalten anderer selbstständig tadelt, kann sich damit Ärger einhandeln. Das zeigt eine Entscheidung des Koblenzer Oberlandesgerichts.
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