Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht zwingend wahrnehmbar
Übertritt ein Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 22 km/h, heißt das nicht, dass er einen vorsätzlichen Geschwindigkeitsverstoß begangen hat. Anhand äußerer Kriterien sei eine Übertretung nicht immer wahrnehmbar, urteilt das Oberlandesgericht Zweibrücken.
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