Halter von E-Autos dürfen die Kabel zum Aufladen ihrer Fahrzeuge nicht über den Gehweg führen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden.
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Halter von E-Autos dürfen die Kabel zum Aufladen ihrer Fahrzeuge nicht über den Gehweg führen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden.
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