Die bloße Behauptung eines Betroffenen, harte Drogen unbewusst eingeflößt bekommen zu haben, schützt nicht vor dem Entzug der Fahrerlaubnis. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz festgestellt.
Source: Neuigkeiten
Die bloße Behauptung eines Betroffenen, harte Drogen unbewusst eingeflößt bekommen zu haben, schützt nicht vor dem Entzug der Fahrerlaubnis. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz festgestellt.
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