Das Tübinger Amtsgericht hält es für unangemessen, nach einem Parkverstoß den Fahrzeugführer in Brasilien ausfindig zu machen – zahlen muss dann der Fahrzeughalter.
Source: Neuigkeiten
Das Tübinger Amtsgericht hält es für unangemessen, nach einem Parkverstoß den Fahrzeugführer in Brasilien ausfindig zu machen – zahlen muss dann der Fahrzeughalter.
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