Stellt das Fotografieren von Falschparkern zum Zweck der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit einen Verstoß gegen den Datenschutz dar? Diese Frage musste das Verwaltungsgericht Ansbach klären.
Source: Neuigkeiten
Stellt das Fotografieren von Falschparkern zum Zweck der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit einen Verstoß gegen den Datenschutz dar? Diese Frage musste das Verwaltungsgericht Ansbach klären.
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