Seit 13. Oktober 2017 gibt es den Straftatbestand “Verbotenes Kraftfahrzeugrennen”. Auch die “Polizeiflucht” kann unter den Paragrafen 315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB fallen.
Source: Neuigkeiten
Seit 13. Oktober 2017 gibt es den Straftatbestand “Verbotenes Kraftfahrzeugrennen”. Auch die “Polizeiflucht” kann unter den Paragrafen 315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB fallen.
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