Mieter haben Anspruch darauf, die Marke der Ladestation für ihr Elektrofahrzeug selbst auszuwählen. Auch das Fachunternehmen darf der Mieter aussuchen. Das hat das Landgericht München I entschieden.
Source: Neuigkeiten
Mieter haben Anspruch darauf, die Marke der Ladestation für ihr Elektrofahrzeug selbst auszuwählen. Auch das Fachunternehmen darf der Mieter aussuchen. Das hat das Landgericht München I entschieden.
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