Nach Ansicht des Amtsgerichts Hanau ist eine Geschwindigkeitskontrolle, die durch Privatpersonen ausgeführt wird, vor Gericht nichts als Beweismittel verwertbar.
Source: Neuigkeiten
Nach Ansicht des Amtsgerichts Hanau ist eine Geschwindigkeitskontrolle, die durch Privatpersonen ausgeführt wird, vor Gericht nichts als Beweismittel verwertbar.
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