Überfährt ein Fahrzeugeigentümer Randsteine, die dafür da sind, einen privaten Parkplatz zu begrenzen, kann er im Schadensfall keinen Ersatz vom Parkplatzeigentümer geltend machen. Das urteilte das Amtsgericht Hanau.
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Überfährt ein Fahrzeugeigentümer Randsteine, die dafür da sind, einen privaten Parkplatz zu begrenzen, kann er im Schadensfall keinen Ersatz vom Parkplatzeigentümer geltend machen. Das urteilte das Amtsgericht Hanau.
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