Das Verhüllungsverbot am Steuer sei mit dem Grundrecht der Glaubensfreiheit vereinbar und schränke dieses nur unwesentlich ein, urteilte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße.
Source: Neuigkeiten
Das Verhüllungsverbot am Steuer sei mit dem Grundrecht der Glaubensfreiheit vereinbar und schränke dieses nur unwesentlich ein, urteilte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße.
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