Das Kammergericht Berlin hat sich mit dem „Handyparagrafen“ 23 Abs. 1 a StVO beschäftigt – und beschrieben, in welchen Fällen demnach ein Bußgeld verhängt werden darf.
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Das Kammergericht Berlin hat sich mit dem „Handyparagrafen“ 23 Abs. 1 a StVO beschäftigt – und beschrieben, in welchen Fällen demnach ein Bußgeld verhängt werden darf.
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