Eine Muslima darf trotz Religionsfreiheit kein Fahrzeug führen, wenn sie einen Niqab trägt. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden.
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Eine Muslima darf trotz Religionsfreiheit kein Fahrzeug führen, wenn sie einen Niqab trägt. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden.
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