Ermittlung in Brasilien unverhältnismäßig
Das Tübinger Amtsgericht hält es für unangemessen, nach einem Parkverstoß den Fahrzeugführer in Brasilien ausfindig zu machen – zahlen muss dann der Fahrzeughalter.
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Das Tübinger Amtsgericht hält es für unangemessen, nach einem Parkverstoß den Fahrzeugführer in Brasilien ausfindig zu machen – zahlen muss dann der Fahrzeughalter.
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Während der Corona-Krise lassen viele Halter ihr Auto öfter stehen. Knapp ein Viertel hat auch anstehende Reparaturen nicht wie geplant durchführen lassen, berichtet „Autohaus“.
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