Doppeltes Fahrverbot bei doppeltem Verkehrsverstoß

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Fahrverbot auch dann festzusetzen ist, wenn gegen den Betroffenen bereits ein Fahrverbot wegen einer ähnlich gelagerten, kurz zuvor begangenen Ordnungswidrigkeit, vollstreckt wurde.
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