Fahrschule Kaiser, Kirchplatz 2, 98673 Eisfeld
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Quads – eigenwillig und gefährlich

Bei Quads muss „der Begriff Fahreigenschaften wohl durch Fahreigenwilligkeiten ersetzt werden, da sich das Bewegen dieser Gefährte als ausgesprochen gewöhnungsbedürftig gestaltet“, warnt das Goslar Institut. Entsprechend hoch sei das Unfallrisiko.
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Vorsicht beim Ausparken

Kommt es beim Rückwärtseinfahren vom Parkplatz auf die Fahrbahn zu einem Unfall, ist meist der Ausparkende schuld. Dafür spricht der Beweis des ersten Anscheins. Doch der gilt nicht immer, wie das Oberlandesgericht Saarbrücken jetzt festgestellt hat.
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Winter-Check? – Jetzt ist die richtige Zeit

Gefährliche Blindflüge wegen schmutziger Scheiben oder Probleme beim Start des Motors in der Kälte: Der Winter hält für Autofahrer einige Tücken bereit, weshalb der ADAC jetzt zu einem technischen Check des Autos rät.
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Bundestag beschließt neue Regeln für Qualifikation von Lkw-Fahrern

Die Regierung plant die Umsetzung einer EU-Richtlinie, um die Anerkennung und Überwachung von Aus- und Weiterbildungen zu erleichtern. Den Verkehrsverbänden geht die Gesetzesnovelle nicht weit genug.
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Führerscheinprüfung endet jäh

An einer Anschlussstelle wollte ein 30-Jähriger mit seinem Fahrzeuggespann auf eine Bundesstraße auffahren, als der Anhänger umkippte. Eine 39-jährige Fahrschülerin, die sich gerade auf ihrer Prüfungsfahrt befand, konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und knallte in den verunfallten Wagen.
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Bundesrat winkt Steuerbefreiung für E-Autos durch

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge gebilligt.
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Fahrlehrerkongress 2020: Neue Stornofristen

Ab sofort gilt eine siebentägige Stornofrist für die Teilnehmer des Fahrlehrerkongress 2020. Zuvor waren es 30 Tage.
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Vorerst bleiben Berliner Pop-up-Radwege

Nach einer Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg müssen die Berliner Pop-up-Radwege erst mal nicht entfernt werden. Die vorausgegangene Entscheidung des VG Berlin sei wahrscheinlich fehlerhaft, sagten die Richter im Eilverfahren.
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Halteverbot muss klar beschildert und dokumentiert werden

Halteverbotschilder dürfen nicht irgendwie aufgestellt werden. Sondern so, dass sie „von einem sorgfältigen Verkehrsteilnehmer nach dem Abstellen des Fahrzeugs durch einfache Umschau zu erkennen sind“. Außerdem ist das ordnungsgemäße Aufstellen zu dokumentieren. Sonst kann gegen Abschleppkosten vorgegangen werden.
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Feuerwehr im Einsatz haftet für Unfallschäden

Auch wenn die Feuerwehr mit Martinshorn und Blaulicht im Einsatz ist, muss diese versuchen, Schäden an anderen Fahrzeugen vermeiden.
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