Halteverbotschilder dürfen nicht irgendwie aufgestellt werden. Sondern so, dass sie „von einem sorgfältigen Verkehrsteilnehmer nach dem Abstellen des Fahrzeugs durch einfache Umschau zu erkennen sind“. Außerdem ist das ordnungsgemäße Aufstellen zu dokumentieren. Sonst kann gegen Abschleppkosten vorgegangen werden.
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