Versäumt es der Vermieter, den Mieter seines Duplexstellplatzes in dessen ordnungsgemäße Nutzung einzuweisen, ist er für Schäden am Auto des Mieters, die durch die falsche Bedienung entstehen, haftbar.
Source: Neuigkeiten
Versäumt es der Vermieter, den Mieter seines Duplexstellplatzes in dessen ordnungsgemäße Nutzung einzuweisen, ist er für Schäden am Auto des Mieters, die durch die falsche Bedienung entstehen, haftbar.
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