„Betriebsgefahr“ ist ein bekannter Begriff, wenn es um die Mithaftung – auch ohne eigenes verkehrswidriges Verhalten – nach Unfällen geht. Gilt diese auch für E-Scooter?
Source: Neuigkeiten
„Betriebsgefahr“ ist ein bekannter Begriff, wenn es um die Mithaftung – auch ohne eigenes verkehrswidriges Verhalten – nach Unfällen geht. Gilt diese auch für E-Scooter?
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