Die Mindestdauer eines bußgeldrechtlichen Fahrverbots ist gesetzlich auf einen Monat festgelegt und darf nicht unterschritten werden. Das entschied das Bayerische Oberste Landesgericht.
Source: Neuigkeiten
Die Mindestdauer eines bußgeldrechtlichen Fahrverbots ist gesetzlich auf einen Monat festgelegt und darf nicht unterschritten werden. Das entschied das Bayerische Oberste Landesgericht.
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