Wenn eine Parkberechtigung ausgeblichen und nicht mehr leserlich ist, sollte sich der Besitzer des Ausweises schnellstmöglich um Ersatz kümmern. Denn falls das Ordnungsamt den Wagen abschleppen lässt, muss der dafür aufkommen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts in Koblenz.
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