Auf Parkplätzen und in Parkhäusern kann die „Rechts-vor-links“-Regel gelten. Muss sie aber nicht. Autofahrer müssen genau hinschauen, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Source: Neuigkeiten
Auf Parkplätzen und in Parkhäusern kann die „Rechts-vor-links“-Regel gelten. Muss sie aber nicht. Autofahrer müssen genau hinschauen, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
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