Ein Pkw überfuhr eine quer liegende Fahrbahnschwelle, langsamer als erlaubt. Er habe diese nicht gesehen, da es dunkel gewesen sei und geschneit habe. Seinen Totalschaden wollte er von seiner Vollkasko ersetzt bekommen, aber diese weigerte sich zu zahlen. Das sei kein Unfallschaden, lautete das Argument der Versicherung.
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