Knöllchen im Supermarkt bezahlen
Falschparker können in Köln die Gebühren für ihren Strafzettel künftig direkt mit dem Wocheneinkauf an der Supermarktkasse begleichen.
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Falschparker können in Köln die Gebühren für ihren Strafzettel künftig direkt mit dem Wocheneinkauf an der Supermarktkasse begleichen.
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Wer bei gerader Strecke und guter Sicht auf ein beleuchtetes Auto auffährt, handelt grob fahrlässig. Das hat das Oberlandesgericht Celle klargestellt.
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